Die private Krankenversicherung

Beitragsanpassungen und ihre Darstellung in der Öffentlichkeit

In den Medien ist vergleichsweise häufig von Beitragssteigerungen in der PKV die Rede, zuweilen sogar von zweistelligen Zuwachsraten.
Steigen die Beiträge bei der PKV also doch schneller als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)? Die Beiträge in der GKV sind einkommensabhängig. Steigt das Einkommen, dann steigt auch der Beitrag. Bei sinkendem Einkommen unterhalb der Bemessungsgrenze hat das den unbestreitbaren Vorzug, daß zwar nicht die prozentuale, wohl aber die absolute Beitragsbelastung ebenfalls sinkt. Die Beiträge in der GKV verändern sich bei den Pflichtversicherten mit jeder Gehaltsänderung. Steigt das Gehalt z.B. um 5 Prozent, so erhöhen sich auch die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen um 5 Prozent. So führt jede Tariflohnänderung und jede individuelle Gehaltsveränderung bei einem Pflichtversicherten zu einer Änderung der Krankenkassenbeiträge. Je höher das Einkommen, desto höher ist natürlich auch die finanzielle Belastbarkeit und umso eher lassen sich höhere Beiträge auch verkraften. Für die Frage, wie hoch die tatsächliche prozentuale Steigerung ist, ist dies allerdings weniger von Bedeutung.

Bei einem Arbeitnehmer, der freiwillig in der GKV versichert ist, führt zwar nicht die Gehaltserhöhung zu einem Anstieg des GKV-Beitrags, wohl aber die Erhöhung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenze, und zwar solange bis das Einkommen von der Bemessungsgrenze eingeholt wird. Jedes Jahr zum 1. Januar steigt diese Grenze um einen bestimmten Prozentsatz an. Der Anstieg folgt der allgemeinen Einkommensentwicklung. Für freiwillig Versicherte bedeutet dies praktisch eine automatische Erhöhung ihrer Krankenkassenbeiträge. Über solche „einkommensabhängigen“ Beitragserhöhungen bei den Krankenkassen wird in den Medien nur selten berichtet. Anders bei der PKV. Hier sind die Beiträge einkommensunabhängig. Auch wenn das Einkommen in einem Jahr um 10 Prozent steigen sollte, hat das auf den Krankenversicherungsbeitrag keinen Einfluß. Er bleibt davon unberührt. Dies gilt allerdings auch, wenn das Einkommen sinkt.

Eine Beitragssatzanhebung um einen Prozentpunkt bei den gesetzlichen Krankenkassen von beispielsweise 13 auf 14 Prozent klingt wie ein bescheidener Anstieg. Bei einem Einkommen von 2.500 EUR bedeutet das aber, daß der Beitrag von 325 EUR auf 350 EUR ansteigt. Bei einem Einkommen von 1.500 EUR steigt der Beitrag von 195 EUR auf 210 EUR. Rechnerisch sind das jeweils 7,7 Prozent. Die Argumentation mit Prozentpunkten ist deshalb zuweilen mißverständlich. 7,7 Prozent Anstieg verbunden mit einer dreiprozentigen Gehaltssteigerung führen im Ergebnis aber bereits zu einer zweistelligen Erhöhung der Krankenkassenbeiträge:

Beispiel:

Gehalt am Jahresanfang 2.425 EUR x 13% Krankenkassenbeitragssatz = 315,25 EUR
Gehalt ab 1.6. 2.500 EUR x 13% Krankenkassenbeitragssatz = 325,00 EUR
Beitragssatzerhöhung von 13 auf 14% 2.500 EUR x 14% neuer Beitragssatz = 350,00 EUR

tatsächlicher Anstieg des Krankenkassenbeitrages + 11,0%

Die Beurteilung des Beitragsanstiegs in der PKV ist schwieriger. Jede einzelne Beitragserhöhung muß von einem unabhängigen Treuhänder genehmigt und dem Versicherten individuell mitgeteilt werden. Denn eine unmittelbar an das Einkommen gekoppelte Beitragserhöhung gibt es bei der PKV nicht. Bei der Beurteilung einer Beitragserhöhung ist zudem darauf zu achten, wie lange die letzte Erhöhung zurückliegt. Ist beispielsweise die letzte Erhöhung schon drei Jahre her, dann führt eine Beitragserhöhung von 11 Prozent zum gleichen Ergebnis wie eine Beitragsanpassung von jährlich 3,53 Prozent. Und noch etwas ist zu beachten. Beitragsanpassungen sind in jedem einzelnen Tarif jeweils gesondert vorzunehmen. Viele Versicherte haben in der PKV mehrere Tarife abgeschlossen; z.B.

  • Tarif für ambulante Behandlung
  • Tarif für Zahnbehandlung
  • Tarif für Krankenhausleistungen
  • Tarif für Krankentagegeld.

    Wird beispielsweise nur der Beitrag des Tarifs für ambulante Behandlung um 15 Prozent erhöht und macht der Tarif für ambulante Behandlung ein Drittel des gesamten PKV-Vertrages aus, dann führt das dazu, daß sich der Gesamtbeitrag auch nur um ein Drittel -also um 5 Prozent - erhöht. Wer Beitragsanpassungen in der PKV also wirklich beurteilen will, der muß genau hinschauen. Meldungen von angeblich drastischen Beitragserhöhungen erscheinen bei genauer Betrachtung meist in einem etwas anderen Licht. Nur wer genau vergleicht, kommt zu einem wirklich aussagefähigen Ergebnis. Zudem ist es immer besser, einen Vergleich über einen längeren Zeitraum von z.B. 10 Jahren zu ziehen. Vergleiche einzelner Jahre können durch Sondereinflüsse gekennzeichnet sein.

    Wann kann der Beitrag in der PKV angepaßt werden?
    Die Beitragsanpassung in der PKV geschieht, indem jeder Tarif und innerhalb eines jeden Tarifs Gruppen gleicher Risiken, d.h. vor allem differenziert nach Eintrittsaltersgruppen, untersucht werden. Sind die Ausgaben für die Versicherten dieser Gruppe stärker gestiegen als ursprünglich kalkuliert, dann wird eine Beitragsanpassung erforderlich. Dies setzt die Zustimmung eines unabhängigen und fachlich qualifizierten Treuhänders voraus. Der Treuhänder ist verpflichtet zu prüfen, ob die Berechnung der Prämien mit den dafür bestehenden Vorschriften in Einklang steht. Dazu sind ihm alle erforderlichen technischen Rechnungsgrundlagen einschließlich der hierfür benötigten Nachweise und Daten zur Verfügung zu stellen. In den technischen Grundlagen müssen die Grundsätze für die Berechnung der Prämien und Alterungsrückstellungen einschließlich der verwendeten Rechnungsgrundlagen und mathematischen Formeln vollständig angegeben sein.

    (aus einer Publikation des PKV-Verbandes)

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